Die offizielle Anmeldefrist für das Schuljahr 2020/2021 beginnt am 31. Jänner 2020 (Ende des 1. Semesters) und endet am 21. Februar 2020. Eine Anmeldung ist im Sekretariat von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 11.30 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass in den Semesterferien vom 3. - 7. Februar 2020 die Schule geschlossen ist.
Zusätzliche Anmeldezeiten sind am:
Freitag, den 31. Jänner 2020: von 8 - 17 Uhr
Montag, den 10. Februar 2020: von 8 - 17 Uhr
Freitag, den 14. Februar 2020: von 8 - 14.30 Uhr
Weitere Informationen über unsere Schule können sie am Tag der offenen Tür am Freitag, den 25. Oktober 2019 von 13 - 17 Uhr einholen. Zusätzlich besteht jederzeit nach telefonischer Voranmeldung die Möglichkeit Schnuppertage auszuprobieren. Hier kann der Unterricht einen Tag lang mitverfolgt werden.
Öffnungszeiten | Montag - Freitag 7.30-11.30 Uhr | |
Telefonnummer: | 07482/42570 | |
Faxnummer: | 07482/42570-22 | |
E-Mail Kontakt | borg.scheibbs@noeschule.at | |
Adresse: | BORG Scheibbs Schacherlweg 1 A-3270 Scheibbs |
Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
die zuletzt erhaltene Schulnachricht (Halbjahreszeugnis): Original + Kopie
Sozialversicherungsnummer des Schülers bzw. der Schülerin
Die Anmeldung erfolgt über dieses Onlineformular. Nach dem Ausfüllen des Formulars klicken sie bitte auf die Schaltfläche Abschicken und drucken dann die angezeigte Bestätigung aus. Diese Auflistung ihrer Daten bringen sie bitte zur Anmeldung mit (Unterschrift erforderlich).
Es ist wichtig, sich zuerst an der Schule zu bewerben, die den Erstwunsch darstellt. Wenn man sich auch an anderen Schulen anmeldet, so wird dort die Anmeldung automatisch auf einer Warteliste geführt.
Es ist an unserer Schule keine Aufnahmsprüfung abzulegen,
wenn das Jahreszeugnis einer 4. Klasse AHS positiv ist.
Aufnahmebedingungen für „Vertiefende und Grundlegende Allgemeinbildung”:
wenn das Jahreszeugnis einer 4. Klasse NMS positiv ist und die Noten nach den Regeln der „Vertiefenden Allgemeinbildung” gegeben wurden.
wenn die Klassenkonferenz der 4. Klasse NMS den Beschluss fasst, dass keine Aufnahmsprüfung bei „Grundlegender Allgemeinbildung” abzulegen ist.
Aufnahmebedingungen für „Standard” und „Standard-AHS”:
wenn das Jahreszeugnis einer 4. Klasse NMS positiv ist und die Noten nach den Regeln „Standard-AHS” gegeben wurden.
wenn das Jahreszeugnis einer 4. Klasse NMS positiv ist und die Noten nach den Regeln „Standard” und in den leistungsdifferenzierten Gegenständen „Sehr gut” oder „Gut” gegeben wurden.